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§ 1 Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis
auf dessen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir
sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen,
Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Wir sind 4 Wochen an einen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen
4 Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, so gilt die Bestätigung
als erteilt.
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu
treffen und mündliche Zusicherung zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise, Preisänderungen
Die Preisberechnung erfolgt zu unseren, am Tag des Vertragsabschlusses gültigen
Preisen und Bedingungen, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem
Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten unsere, zur Zeit der Lieferung
oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen die letztgenannten
Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %‚ so ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ausschließlich
normaler Verpackung und Fracht bis zum Bestimmungsort. Zusätzliche Lieferungen
und Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten,
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden
wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen,
wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu
vertreten haben und uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche
des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest
auf grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Gefahrübertragung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
auszuführende Person oder Einrichtung übergeben worden ist, oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen hat.
§ 6 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt 6
Monate. Werden Änderungen an den Waren vorgenommen oder Teile ausgewechselt,
so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende
substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Dritte unsachgemäß
Reparaturen oder sonstige Änderungen vornehmen.
Bei Teilen fremden Ursprungs treten wir unsere Gewährleistungsanspruche
gegen den Hersteller an unsere Kunden ab, weitergehende Gewährleistung
übernehmen wir nicht.
Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die
als mangelhaft gerügten Liefergegenstände sind in dem Zustand, in
dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu unserer
Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die bevorstehende Verpflichtung
schließt jede Gewährleistungsansprüche aus. Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Ist der Liefergegenstand dann mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften,
oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
Materialmängel schadhaft, liefern wir im Falle rechtzeitiger Anzeige nach
unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche dem
Kunden Ersatz oder bessern nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.Falls der Kunde verlangt, dass
Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden,
können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung
fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten
zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Schlägt die Nachbesserung
nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung bzw. des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche stehen nur unseren unmittelbaren Kunden zu
und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze erhalten abschließend die Gewährleistung
für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art aus.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns gegenüber,
als auch gegenüber unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung,
allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden
verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den
Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gleich aus jedwelchem Rechtsgrund
gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum
an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt
unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum
unentgeltlich.
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher oder Gläubiger
- auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen
und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubter
Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber
im vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns
abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die
Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug-
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung
der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen, in der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt
vom Vertrag.
Bei Lohnaufträgen behalten wir uns im Falle eines Zahlungsverzuges durch
den Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht für die uns zur Verarbeitung
übergebenen Waren bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen
vor
§ 9 Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zahlbar.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und auch die übrigen
Zahlungsverrechnungen in einer Reihenfolge des § 366 BGB vorzunehmen unter
Information des Kunden über die Art der erfolgten Berechnung.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Zahlungsbetrag
verfügen können.
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden
in Frage stellen, insbesondere wenn dieser seine Zahlungen einstellt oder ein
Scheck nicht eingelöst wird, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung
ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
berechtigt.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
der Vertragspartner gilt das Recht der BRD.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Erlangen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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